Wer kann sich bewerben?
Für den Förderfonds Demokratie können sich zivilgesellschaftliche Demokratie-Initiativen (z.B. gemeinnützige Vereine, selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur, Stiftungen, Sozialunternehmen, wissenschaftliche Institute, und gGmbHs) aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben.
Angesprochen werden zivilgesellschaftliche Projekte, Initiativen und Ideen, die sich der offenen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten verpflichtet fühlen, sich auf der Grundlage der Menschenrechte für das Gemeinwohl engagieren, die Dialogfähigkeit und Pluralität fördern und deren Arbeit ganz oder in Teilen durch freiwilliges bürgerschaftliches Engagement getragen wird.
Was wird gefördert?
Demokratie lebt vom Mitmachen. Demokratisches Handeln muss in einem gemeinsamen Lernprozess entwickelt und geübt werden. Mit dem Förderfonds Demokratie sollen vorbildliche Vorhaben, Ideen und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. Menschen sollen ermutigt werden, demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.
Die Bewerbung steht unter der Leitfrage: »Was trägt Ihr Projekt zur Stärkung der Demokratie bei?«
Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet. Innovative Ansätze und Vorhaben zur Demokratieentwicklung können auf dieser Grundlage eine Anschubfinanzierung erhalten, erprobte Projektideen, die bereits andernorts erfolgreich waren, können an andere Standorte transferiert werden. Somit sind auch Vorhaben förderfähig, die bereits vor Einsatz der Förderung gestartet sind. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass geförderte Projekte sich mit weiteren Partnern vernetzen und im Rahmen ihrer Arbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung und Wirtschaft kooperieren.
Wie wird gefördert?
Jedes ausgewählte Projekt erhält für die Umsetzung des Vorhabens eine einmalige Förderung bis zu einer Höhe von € 5.000,-.
Alle geförderten Projekte erhalten zusätzlich zur finanziellen Unterstützung die Gelegenheit, an einer Projektwerkstatt teilzunehmen, die den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung der Projekte unterstützt.
Der Zeitraum des Förderprogramms ist zunächst auf drei Förderrunden festgelegt. Der Förderzeitraum für alle geförderten Vorhaben beträgt max. 9 Monate. Die Projekte können gerne länger als neun Monate laufen; wichtig ist, dass die durch Mittel des Förderfonds Demokratie finanzierten Aktivitäten innerhalb der genannten neun Monate stattfinden.
Wie erfolgt die Bewerbung?
Die Bewerbung steht unter der inhaltlichen Leitfrage: »Was trägt Ihr Projekt zur Stärkung der Demokratie bei?« Die Bewerber/innen erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet (siehe oben). Die Bewerbung erfolgt schriftlich über ein Webformular.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bewerbung postalisch an die Stiftung Mitarbeit zu senden. Bei postalischen Einsendungen gilt das Datum des Poststempels.
In einem Kosten- und Finanzierungsplan legen die Bewerber/innen dar, welche Kosten in welchem Zeitraum mit der Förderung finanziert werden sollen und ob ggf. Eigen- oder Drittmittel hinzugezogen werden. Die Darstellung der Kostenstruktur in der Bewerbung kann relativ offen geschehen. Mindestens sollte jedoch eine grobe Voreinschätzung vorgelegt werden, für welchen Sachzusammenhang die Mittel aus dem Förderfonds genutzt werden sollen. Es ist möglich, einen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht konkretisierten Finanzplan im Anschluss an eine Bewilligung im beratenden Dialog mit der Stiftung Mitarbeit weiter auszuarbeiten.
Es gibt keine formale Verpflichtung für die Bewerber/innen, Dritt- oder Eigenmittel in das Vorhaben einzubringen. Förderfähig sind ausschließlich Kosten, die nach Ausstellung der Bewilligung anfallen. Folgende Kosten sind von einer Förderung ausgeschlossen: Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Kosten für bestehende Infrastruktur sowie Aktivitäten außerhalb der Bundesrepublik.
Was passiert nach der Bewerbung?
Über die abschließende Auswahl der Projekte und die Bewilligung der Mittel entscheidet eine Jury, die sich aus Vertreter/innen der fördernden Stiftungen und der Stiftung Mitarbeit zusammensetzt. Alle Bewerber/innen werden schriftlich über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert. Die für eine Förderung ausgewählten Initiativen erhalten mit der Bewilligung alle Informationen zu Verwendung, Abruf und Abrechnung der bewilligten Summe.
Die Fördersumme kann unmittelbar im Anschluss bei der Stiftung Mitarbeit abgerufen und innerhalb des bewilligten Förderzeitraums für die Umsetzung des Vorhabens verwendet werden. Bei Rückfragen zur Förderabwicklung berät die Stiftung Mitarbeit telefonisch oder schriftlich. Der Förderfonds Demokratie sowie die geförderten Projekte und Initiativen werden formativ evaluiert, um Empfehlungen für die künftige Gestaltung von Förderprogrammen zur Stärkung der Demokratie zu erhalten. Die geförderten Projekte sind dazu aufgefordert, sich an dieser Auswertung zu beteiligen.
Datenschutz
Entsprechend der Europäischen Datenschutzgrundverordnung weisen wir daraufhin, dass die Daten der Bewerber/innen zur Bearbeitung gespeichert werden und bei erfolgter Förderung der Name der jeweiligen Initiativen veröffentlicht wird. Siehe hierzu auch die Datenschutzerklärung.